Informationen zum Beratungsverfahren in der Grundschule und zur Grundschulempfehlung

 

 

 

 

Seit dem Schuljahr 2011/ 2012 haben sich in Bezug auf die Beratung der Eltern zum Übergang ihrer Kinder in weiterführende Schulen und zur Grundschulempfehlung einige Änderungen ergeben. Die Entscheidung über den Besuch der weiterführenden Schule ihrer Kinder nach Klasse 4 liegt nun allein bei den Eltern. Die Lehrer werden dabei eine (verstärkte) beratende Funktion einnehmen und die sogenannte Grundschulempfehlung ist eine reine „Empfehlung“.

Zusammenfassend sind hier die wichtigsten Informationen zu diesem Thema dargestellt:

 

 

 

Beratungskonzept in der Grundschule

 

Ziele

Die beratende Begleitung von Eltern in der Grundschule hat folgende Ziele:

1. früh einsetzender, kontinuierlicher Austausch zwischen Elternhaus und Schule, regelmäßige Beratung und Information von Eltern.

2. Stärkung der Lehrkräfte in ihrer Beratungskompetenz.

 

Drei-Säulen-Modell der Beratung

Dieses Dreisäulenmodell ist ein Mix aus bewährten und aus neuen Elementen:

 

Säule 1:

Durchgängige und verlässliche individuelle Beratung und Information der Eltern von Anfang an durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer und ggf. die Fachlehrkraft. Während der Grundschulzeit führt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer jährlich mindestens ein verbindliches Elterngespräch mit den Eltern; Portfolios und Präsentationsergebnisse werden dabei einbezogen, ggf. auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen (neu).

 

Säule 2:

Verstärkte Beratungs- und Informationsangebote für Eltern einer Klassenstufe neben den Klassenpflegschaftssitzungen. Eine Informationsveranstaltung der Grundschule für die Eltern der 4. Klassen, an der auch die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen teilnehmen (wie bisher). Pro Schuljahr ein Informationsangebot zur Lern- und Entwicklungsberatung in der Grundschule; dabei werden die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt (neu).

 

Säule 3

Zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte. Die zusätzliche Beratung hat den Status eines besonderen Beratungsverfahrens. Es ist ein Service für Eltern von Viertklässlern auf deren Wunsch hin. Der Umfang dieser zusätzlichen Beratung wird von den Eltern festgelegt:

 

Ablauf:

-       Eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet Eltern eine Beratung an;

-       führt auf Wunsch der Eltern in der Regel Begabungstests durch und

-       führt ausgehend von den Testergebnissen ein abschließendes Beratungsgespräch mit den Eltern.

-       Die Beratungslehrkraft informiert die Grundschule über die Testergebnisse, sofern die Eltern zustimmen.

 

(Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1189818/index.html?ROOT=1146607 vom 09.01.2012)

 

 

Die Grundschulempfehlung

Die Grundschulempfehlung ist ein Beschluss der Klassenkonferenz und hat für die Eltern eine orientierende Funktion.

Grundlagen der Grundschulempfehlung:

-      pädagogische Gesamtwürdigung

-      schulische Leistungen (Leistungsprofil: Halbjahresinformation und ggf. verbale Ergänzungen wie besondere Kompetenzen)

-      Lern- und Arbeitsverhalten

-      bisherige Entwicklung des Kindes

-      Stärken und Lernpräferenzen

-      Entwicklungspotenzial

 

Die endgültige Entscheidung über den Besuch der weiterführenden Schule treffen die Eltern der Viertklässler.

 

(Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1189818/index.html?ROOT=1146607 vom 09.01.2012)

 

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen vom Kultusministerium Baden-Württemberg zu diesem Thema finden zum Beispiel auf der Internetseite
http://www.kultusportal-bw.de oder in unserem Downloadbereich.