Informationen
zum Beratungsverfahren in der Grundschule und zur Grundschulempfehlung
Seit dem Schuljahr 2011/ 2012
haben sich in Bezug auf die Beratung der Eltern zum Übergang ihrer Kinder
in weiterführende Schulen und zur Grundschulempfehlung einige Änderungen
ergeben. Die Entscheidung über den Besuch der weiterführenden Schule
ihrer Kinder nach Klasse 4 liegt nun allein bei den Eltern. Die Lehrer werden
dabei eine (verstärkte) beratende Funktion einnehmen und die sogenannte
Grundschulempfehlung ist eine reine „Empfehlung“.
Zusammenfassend sind hier die
wichtigsten Informationen zu diesem Thema dargestellt:
Beratungskonzept in
der Grundschule
Ziele
Die
beratende Begleitung von Eltern in der Grundschule hat folgende Ziele:
1. früh einsetzender, kontinuierlicher Austausch
zwischen Elternhaus und Schule, regelmäßige Beratung und Information
von Eltern.
2.
Stärkung der Lehrkräfte in ihrer Beratungskompetenz.
Drei-Säulen-Modell
der Beratung
Dieses
Dreisäulenmodell ist ein Mix aus bewährten und aus neuen Elementen:
Säule 1:
Durchgängige
und verlässliche individuelle Beratung und Information der Eltern von
Anfang an durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer und ggf. die
Fachlehrkraft. Während der Grundschulzeit führt die Klassenlehrerin/der
Klassenlehrer jährlich mindestens ein verbindliches Elterngespräch
mit den Eltern; Portfolios und Präsentationsergebnisse werden dabei
einbezogen, ggf. auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen
(neu).
Säule 2:
Verstärkte
Beratungs- und Informationsangebote für Eltern einer Klassenstufe neben
den Klassenpflegschaftssitzungen. Eine Informationsveranstaltung der
Grundschule für die Eltern der 4. Klassen, an der auch die
weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen teilnehmen (wie
bisher). Pro Schuljahr ein Informationsangebot zur Lern- und
Entwicklungsberatung in der Grundschule; dabei werden die
datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt (neu).
Säule 3
Zusätzliche
Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte. Die
zusätzliche Beratung hat den Status eines besonderen Beratungsverfahrens.
Es ist ein Service für Eltern von Viertklässlern auf deren Wunsch
hin. Der Umfang dieser zusätzlichen Beratung wird von den Eltern festgelegt:
Ablauf:
- Eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte
Beratungslehrkraft bietet Eltern eine Beratung an;
- führt auf Wunsch der Eltern in der Regel
Begabungstests durch und
- führt ausgehend von den Testergebnissen ein
abschließendes Beratungsgespräch mit den Eltern.
-
Die
Beratungslehrkraft informiert die Grundschule über die Testergebnisse,
sofern die Eltern zustimmen.
(Quelle:
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1189818/index.html?ROOT=1146607
vom 09.01.2012)
Die Grundschulempfehlung
Die Grundschulempfehlung ist ein
Beschluss der Klassenkonferenz und hat für die Eltern eine orientierende
Funktion.
Grundlagen der
Grundschulempfehlung:
- pädagogische Gesamtwürdigung
- schulische Leistungen (Leistungsprofil:
Halbjahresinformation und ggf. verbale Ergänzungen wie besondere
Kompetenzen)
- Lern- und Arbeitsverhalten
- bisherige Entwicklung des Kindes
- Stärken und Lernpräferenzen
- Entwicklungspotenzial
Die endgültige
Entscheidung über den Besuch der weiterführenden Schule treffen die
Eltern der Viertklässler.
(Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1189818/index.html?ROOT=1146607 vom
09.01.2012)
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen vom Kultusministerium Baden-Württemberg
zu diesem Thema finden zum Beispiel auf der Internetseite http://www.kultusportal-bw.de oder in unserem Downloadbereich.