Informationen zur
Hauptschulabschlussprüfung 2012
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Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch,
Mathematik und Englisch (wahlweise ergänzt durch
mündliche Prüfungen) |
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Dezentrale mündliche Prüfung in Englisch |
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Themenorientierte Projektprüfung |
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Termine der schriftlichen Prüfungen: |
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Deutsch: (Bearbeitungszeit: 135 Minuten) |
Mi., 09. Mai 2012 |
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Mathematik: (Bearbeitungszeit: 135 Minuten) |
Di., 15. Mai 2012 |
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Englisch: (Bearbeitungszeit: 90 Minuten) |
Di., 22. Mai 2012 |
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Beginn der schriftlichen Prüfungen jeweils um 08.30 Uhr. |
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Termine der mündlichen Prüfungen: |
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Um sich in den Fächern der schriftlichen Prüfungen zu verbessern, kann auf Wunsch eine zusätzliche mündliche Prüfung absolviert werden. Die dezentrale mündliche Prüfung in Englisch ist allerdings für alle verpflichtend und ersetzt nicht die zusätzlich wählbare mündliche Prüfung in Englisch. |
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Dezentrale mündliche Prüfung in Englisch: |
25. April bis 26. April 2012 |
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Freiwillige mündliche Prüfungen in den Hauptfächern: |
Ab Mo., 25 Juni 2012 |
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Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 15 Minuten. |
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Bekanntgabe der Noten: |
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Jahresleistungen in den Prüfungsfächern: |
Bis Fr., 04. Mai 2012 |
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Schriftliche Prüfungsleistungen: |
Bis Fr., 15. Juni 2012 |
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Art der Notenberechnung und Gewichtung: |
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In den Prüfungsfächern zählen Jahresleistungen und Prüfungsleistungen jeweils zur Hälfte. Leistungen der schriftlichen und evtl. gewählten mündlichen Prüfungen zählen gleich. In Fächern und Fächerverbünden, in denen keine Prüfung stattfindet, zählen nur die Jahresleistungen. Es wird mit Zehntelnoten gerechnet. Im Zeugnis stehen die daraus resultierenden ganzen Noten. Die Projektprüfung ist ein eigenständiger Prüfungsteil und erhält im Zeugnis eine eigene Note. Zusätzlich wird diese durch eine Verbalbeurteilung ergänzt (gesondertes Dokument). |
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Themenorientierte Projektprüfung: |
Ab 12. März 2012 |
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Die themenorientierte Projektprüfung besteht aus einem
Projekt. Dieses umfasst |
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Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung: |
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Auszug aus der aktuell gültigen Werkrealschulverordnung vom 11. November 2009: Die Prüfung ist bestanden wenn … 1. der
Durchschnitt der Gesamtleistungen der (…) maßgebenden Fächer
und Fächerverbünde
sowie der themenorientierten Projektprüfung besser als 4,5 ist und 2. die
Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der Prüfungsfächer und in
der themenorientierten Projektprüfung
geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind. Sind die
Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern oder einem
Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung
geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet, so ist die Prüfung
bestanden, wenn ein Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können: a) die Note
„ungenügend“ in einem Prüfungsfach oder der
themenorientierten Projektprüfung durch die
Note „sehr gut“ in einem Prüfungsfach oder der
themenorientierten Projektprüfung.
Dies gilt auch für die Note „gut“ in zwei
Prüfungsfächern oder in einem
Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung; und b) die Note
„mangelhaft“ in einem Prüfungsfach oder der
themenorientierten Projektprüfung durch die
Note „gut“ in einem Prüfungsfach oder der themenorientierten Projektprüfung.
Dies gilt auch für die Note „befriedigend“ in zwei
Prüfungsfächern oder in einem
Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung. Ist das
Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch nicht möglich,
kann auf Wunsch der Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt werden. In
diesem Fall wird für das Fach Englisch im Abschlusszeugnis keine Note ausgebracht. 3. die
Gesamtleistungen in a) nicht mehr
als drei der (…) maßgebenden Fächer und
Fächerverbünde oder b) nicht mehr
als zwei der (…) maßgebenden Fächer und
Fächerverbünde sowie der
themenorientierten Projektprüfung geringer als mit der Note
„ausreichend" bewertet
sind, wobei ein „ungenügend" wie zwei „mangelhaft"
gewertet wird. Weitere Informationen zur Hauptschulabschlussprüfung finden Sie in der Werkrealschulverordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg. |
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Nichtbestehen wegen Fremdsprache: |
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird bei bestandener Hauptschulabschlussprüfung die Note im Fach Englisch nicht im Zeugnis ausgewiesen und der Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt. Wird durch die Note im Fach Englisch eine Minderleistung in einem anderen Fach ausgeglichen, ist sie stets im Zeugnis auszuweisen. |
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