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Informationen zur
Hauptschulabschlussprüfung 2013 |
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Termine der schriftlichen Prüfungen: |
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Deutsch:
(Bearbeitungszeit: 135 Minuten) |
Mi., 08. Mai 2013 |
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Mathematik: (Bearbeitungszeit: 135 Minuten) |
Mi., 15. Mai 2013 |
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Englisch:
(Bearbeitungszeit: 90 Minuten) |
Mi., 05. Juni 2013 |
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Beginn
der schriftlichen Prüfungen jeweils um 08.30 Uhr. |
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Termine der mündlichen Prüfungen: |
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Um sich in den Fächern der schriftlichen
Prüfungen zu verbessern, kann auf Wunsch eine zusätzliche
mündliche Prüfung absolviert werden. Die dezentrale mündliche
Prüfung in Englisch ist allerdings für alle verpflichtend und
ersetzt nicht die zusätzlich wählbare mündliche Prüfung
in Englisch. |
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Dezentrale
mündliche Prüfung in Englisch: |
Fr., 03. Mai 2013 |
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Freiwillige
mündliche Prüfungen in den Hauptfächern: |
Ab Mo., 25. Juni 2013 |
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Die
Prüfungsdauer beträgt jeweils 15 Minuten. |
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Bekanntgabe der Noten: |
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Jahresleistungen
in den Prüfungsfächern: |
Ab Fr., 30. April 2013 |
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Schriftliche
Prüfungsleistungen: |
Bis Fr., 14. Juni 2013 |
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Art der Notenberechnung und Gewichtung: |
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In den Prüfungsfächern zählen
Jahresleistungen und Prüfungsleistungen jeweils zur Hälfte.
Leistungen der schriftlichen und evtl. gewählten mündlichen
Prüfungen zählen gleich. In Fächern und Fächerverbünden, in denen
keine Prüfung stattfindet, zählen nur die Jahresleistungen. Es wird mit Zehntelnoten gerechnet. Im Zeugnis stehen
die daraus resultierenden ganzen Noten. Die Projektprüfung ist ein eigenständiger
Prüfungsteil und erhält im Zeugnis eine eigene Note.
Zusätzlich wird diese durch eine Verbalbeurteilung ergänzt
(gesondertes Dokument). |
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Themenorientierte Projektprüfung: |
Ab Mo., 11. März 2013 |
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Die themenorientierte Projektprüfung besteht aus
einem Projekt. Dieses umfasst
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Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung: |
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Auszug aus der aktuell gültigen
Werkrealschulverordnung vom 11. November 2009: Die
Prüfung ist bestanden wenn … 1. der Durchschnitt der Gesamtleistungen der (…)
maßgebenden Fächer und Fächerverbünde sowie der themenorientierten
Projektprüfung besser als 4,5 ist und 2. die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der
Prüfungsfächer und in der themenorientierten Projektprüfung geringer als mit der Note
„ausreichend“ bewertet sind. Sind die Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern
oder einem Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung geringer als mit der Note
„ausreichend“ bewertet, so ist die Prüfung bestanden, wenn ein Ausgleich gegeben
ist. Ausgeglichen werden können: a) die Note „ungenügend“
in einem Prüfungsfach oder der themenorientierten Projektprüfung durch die Note „sehr gut“ in
einem Prüfungsfach oder der themenorientierten Projektprüfung. Dies gilt auch
für die Note „gut“ in zwei Prüfungsfächern oder in einem Prüfungsfach und der
themenorientierten Projektprüfung; und b) die Note „mangelhaft“ in
einem Prüfungsfach oder der themenorientierten Projektprüfung durch die Note „gut“ in einem
Prüfungsfach oder der themenorientierten Projektprüfung. Dies gilt auch
für die Note „befriedigend“ in zwei
Prüfungsfächern oder in einem Prüfungsfach und der
themenorientierten Projektprüfung. Ist das Bestehen der Prüfung auf
Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch nicht möglich, kann auf Wunsch der
Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt werden. In diesem Fall wird für das
Fach Englisch im Abschlusszeugnis keine Note ausgebracht. 3. die Gesamtleistungen in a) nicht mehr als drei der (…)
maßgebenden Fächer und Fächerverbünde oder b) nicht mehr als zwei der (…)
maßgebenden Fächer und Fächerverbünde sowie der themenorientierten
Projektprüfung geringer als mit der Note „ausreichend" bewertet sind, wobei ein
„ungenügend" wie zwei „mangelhaft" gewertet wird. Weitere Informationen zur
Hauptschulabschlussprüfung finden Sie in der Werkrealschulverordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg. |
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Nichtbestehen wegen Fremdsprache: |
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Auf Antrag der
Erziehungsberechtigten wird bei bestandener Hauptschulabschlussprüfung
die Note im Fach Englisch nicht im Zeugnis ausgewiesen und der
Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt. Wird durch die Note im
Fach Englisch eine Minderleistung in einem anderen Fach ausgeglichen, ist sie
stets im Zeugnis auszuweisen. |
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